Was ist eine Kurtaxe?
Die Kurtaxe ist eine verpflichtende Abgabe, die bei Übernachtungen in bestimmten Urlaubsregionen oder in Kurorten erhoben wird. Auch für die Nutzung von touristischen Strandgebieten ist eine Kurtaxe fällig. Die jeweiligen Gemeinden der Ferienregionen bestimmen, ob und wann Gäste eine Kurtaxe zahlen müssen und wie hoch diese ist.
Ab Anfang des 16. Jahrhunderts wurde erstmals in Baden-Baden eine Kurtaxe in Deutschland erhoben. Kurtaxenbeiträge fließen in einen Topf, der unter anderem für Grünflächenpflege, öffentliche Sanitäranlagen und auch Müllbeseitigung genutzt wird. Auch Strandgebiete können nicht immer umsonst genutzt werden. Gerade an der Ostsee und der Nordsee werden Kurtaxenbeträge für die tägliche Nutzung erhoben. Dies betrifft vor allem Strandabschnitte, an denen zum Beispiel Geschäfte, Toiletten, Umkleidekabinen oder auch Strandkörbe zur Verfügung gestellt werden.
Andere Begriffe für Kurtaxe sind auch:
- Ortstaxe
- Gästetaxe
- Beherbungstaxe
- Nächtigungstaxe
- Kurabgabe
- Kurbeitrag
- Aufenthaltsabgabe
- Strandgebühren
Tipp: An leeren Stränden ohne Einrichtungen müssen keine Gebühren gezahlt werden. Diese stehen jedem zur freien Nutzung unentgeltlich zur Verfügung.
Sinn und Zweck einer Kurtaxe
Jeder möchte seinen Urlaub gern an gepflegten und einladenden Urlaubsorten oder in Feriengebieten mit vielen familienfreundlichen Angeboten genießen. Eine attraktive Umgebung, die sich Gästen offen präsentiert und Touristen willkommen heißt, ist aber keine Leistung, die einfach so für jedermann umsonst erhältlich ist. Dafür müssen Urlauber gewöhnlich einen Aufschlag zahlen.
Gemeinden oder Kommunen haben jährliche Haushaltsausgaben zu zahlen, unter anderem für touristische Einrichtungen und Plätze. Die Kurtaxe wird dafür genutzt, um Urlaubsorte instand zu halten, zu pflegen und allgemein auch die Umwelt zu erhalten. Gleichfalls wird sie verwendet, um den Gästen nützliche kostenfreie Touristeninformationen zukommen zu lassen.
Egal ob in Kurorten, Heilstätten oder Erholungsgebieten – die Kurtaxe ist fast immer fester zu zahlender Bestandteil für Gäste. Es sind ausschließlich staatlich anerkannte Erholungsgebiete berechtigt, eine Kurtaxe zu verlangen.
Was du alles an Urlaubsorten kostenfrei nutzen kannst:
- sanitäre Anlagen (Toiletten, Duschen, Umkleidekabinen) an Badeseen oder Stränden
- die Sauberhaltung sanitärer Anlagen
- gepflegte Strandabschnitte, gereinigte Plätze, ordentliche und begehbare Wege
- Instandhaltung der Infrastruktur, vornehmlich der Tourismusinfrastruktur
- kulturelle kostenfreie Veranstaltungen
- günstige oder sogar kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
- informative Ausstellungen
- Konzerte oder sonstige Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen
- Touren in der Stadt, zu Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten
Kurtaxenbeiträge werden schon seit vielen Jahrzehnten erhoben. Trotzdem wissen viele Urlauber nichts davon und sind verwundert, wenn sie plötzlich auf ihrer Rechnung einen solchen Betrag aufgelistet sehen. Nicht immer zahlen Touristen bereitwillig Kurtaxen. Das liegt auch daran, dass nicht immer bekannt ist, wofür Kurtaxenbeiträge eigentlich verwendet werden.
!Eine Kurtaxe wird für die Allgemeinheit eingesetzt und damit profitieren letztlich alle von ihr. Wenn du weißt, wofür du eine Kurtaxe zahlst, fällt die Abgabe dieser wahrscheinlich nicht mehr ganz so schwer!
Kostenfaktor Kurtaxe, für wen und wo?
Kurtaxen werden pro Person (über 18 Jahre) und Übernachtung im Kurort fällig. In manchen touristischen Gebieten (Seebäder zum Beispiel) werden auch Tagesgebühren fällig.
Die Preise für die Kurtaxen variieren zwischen den Ortschaften und werden von den Kommunen bestimmt. Die Preisunterschiede sind mitunter enorm. Deswegen kann es sinnvoll sein, vorher zu überlegen, an welchen Orten du dich wie lang aufhältst. Bei deinen Urlaubsplanungen solltest du immer im Hinterkopf behalten, dass noch eine Zahlung zu entrichten ist, insbesondere wenn du deinen Aufenthalt an Ortschaften zur Entspannung oder zur Erholung planst.
Wer muss die Abgaben bezahlen?
Die Kurtaxe gilt für alle diejenigen, die ihren Wohnsitz nicht im Kurort haben und dort lediglich zu Gast sind (also inklusive Übernachtung).
In den Strandgebieten der Nord- und Ostsee werden soenannte Tagestaxen verlangt. Hier zahlen Besucher für das Verweilen am Strand einen Tagespreis. Die Zahlung kann entweder in der Unterkunft (für Übernachtungsgäste) oder beim Tourismuszentrum erfolgen. Sie ist sofort am Tag der Anreise zu zahlen.
Ermäßigungen oder Befreiungen von der Kurabgabe
- Schwerbehinderte Menschen sind von der Zahlung einer Kurtaxe befreit. In manchen Fällen gilt das sogar für deren Begleitungen (Pfleger oder ähnliche Personen).
- Geschäftsreisende müssen ebenfalls keine Kurtaxe zahlen.
- Verwandte von Einheimischen können mitunter Ermäßigungen erhalten. Es ist allerdings ortsabhängig, ob die Erhebung einer Kurtaxe anfällt.
- Kinder erhalten oft Ermäßigungen oder werden manchmal auch ganz von einer Kurabgabe befreit.
Hinweis: In einigen Erholungsgebieten muss auch für den Vierbeiner eine Kurtaxe gezahlt werden. In aller Regel fällt sie jedoch niedriger aus.
Preise für Hunde und Kinder sind immer von der jeweils zuständigen Gemeinde oder Kommune abhängig.
Die Preise während der Nebensaison sind oftmals etwas günstiger als die in der Hauptsaison.
Ist die Zahlung einer Kurtaxe verpflichtend?
Um eine Kurtaxe kommst du in vielen Orten meistens nicht herum. Übernachtest du in einem Hotel, rechnet das Hotel automatisch die Kurtaxe ab. Auch Vermieter von Pensionen oder ähnlichen Ferienunterkünften berechnen eine entsprechende Gebühr.
Drücken sich Tagesgäste an Strandgebieten um eine Kurtaxe, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Wer erwischt wird, zahlt einen Aufschlag oder muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. In den großen Ostseebädern oder an beliebten Strandabschnitten finden regelmäßig Kontrollen statt und Strafen werden rigoros umgesetzt.
Achtung: Mancherorts können Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro verhängt werden, wenn Touristen keine Kurtaxen zahlen. Die verantwortlichen Gemeinden verstehen bei Verstößen gegen die Tourismusabgabe oftmals keinen Spaß.
Wann und wo muss die Kurtaxe bezahlt werden?
Bei Übernachtungen im Hotel oder in einer Pension wird die Kurtaxe automatisch mit bei der Abschlussrechnung berücksichtigt. Die eingenommenen Beträge für die Kurtaxen werden dann von den Gästehäusern an die Gemeinden abgeführt. Auf den Rechnungen sind sie separat aufgeführt. Beim Kauf einer Kurkarte kann der Betrag auch in einem Tourismusbüro gezahlt werden oder gleich direkt bei der Gemeinde. Kurtaxenbeiträge für Aufenthalte am Strand müssen noch am selben Tag gezahlt werden.
Die Kurtaxenabgabe ist stets in den Tourismus- und Kommunalabgabegesetzen geregelt und kann deswegen auch nicht umgangen werden.
An welchen Orten wird ein Kurtaxenbeitrag erhoben?
Die Kurtaxe gilt immer für den jeweiligen Ort, an dem du dich aufhältst. Du bekommst eine Kurkarte, die du bei Kontrollen vorzeigen musst.
Dies gilt vor allem an Orten wie:
- Nord- und Ostseegebiete inklusive der Inseln (z.B. Amrum, Borkum, Föhr, Fehmarn, Spiekeroog, Juist)
- diverse Ferienregionen in Bayern (Bayrischer Wald), Ortschaften in Oberbayern
- Kurorte in ganz Deutschland
- beliebte Feriengebiete wie Harz und das Erzgebirge
- in manchen Großstädten wie Berlin (hier ist eine zusätzliche prozentuale Hotelsteuer eingeführt worden, die City Tax)
Kurtaxe im Ausland
Auch Regionen in den deutschen Nachbarländern Österreich, Italien, Schweiz, Niederlande und Kroatien werden Zusatzbeiträge für Gäste erhoben. Es empfiehlt sich immer, sich vor Reiseantritt über die Zahlungsmodalitäten zu erkundigen.
Der Urlaub kann kommen, aber: Denk an die Kurtaxe!
Um Urlaub zu machen, musst du nicht immer in den Süden fahren oder weit wegfliegen. Auch Deutschland oder nahe Regionen in den Nachbarländern haben wunderschöne Fleckchen und Erholungsgebiete, an denen sich wunderbar Urlaub machen lässt. Was allerdings viele Urlauber und Reisende meistens vergessen, ist die zusätzliche Urlaubssteuer, die an vielen Orten erhoben wird. Bekannt ist diese Steuer unter dem Begriff Kurtaxe
Eine Kurtaxe ist keine Abgabe, die nur an Kurorten gezahlt werden muss, sondern fällt immer an, wenn du als ortsfremder Gast in einem Erholungsort übernachtest. Die Kurtaxe wird prinzipiell in Gebieten fällig, die ausdrücklich der Erholung dienen. Das können zum Beispiel sein: Kur-Orte, Strände, Bäder, Thermalstätten und Heilstätten. Die genauen Regularien zur Kurtaxe erfragst du am besten immer beim Tourismusverband der verantwortlichen Gemeinde.
Der Kurtaxenbeitrag hat nichts mit arglistiger Touristenabzocke zu tun, sondern dient der Allgemeinheit und der Umwelt, von der wir letztlich alle Nutznießer sind.